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Projektförderung und Projekte

Förderung mit Antragstellung beim Regierungspräsidium
(Programm "Kunst-Geschichte-Schule / KGS" oder: Schüler/innen begegnen Künstler/innen)

(nach der Bekanntmachung vom 27.10.1998 in KuU vom 01.12.1998)

Das Programm "Kunst-Geschichte-Schule" soll die Bemühungen der Schule um eine verstärkte Förderung der musisch-kulturellen Bildung, die auch Fächer verbindend wirksam wird, unterstützen. Es soll vor allem den Kontakt zwischen Schule und künstlerisch Schaffenden sowie kulturellen Institutionen beleben.

Dieser Erweiterung und Vertiefung der musisch-kulturellen Bildung innerhalb und insbesondere auch außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts dient die Zusammenarbeit zwischen Schule, Künstlerinnen und Museen, Bibliotheken usw., vor allem auf örtlicher und regionaler Ebene. Auf diese Weise eröffnet sich der Schule eine Möglichkeit, zu einer Stätte kultureller Begegnung zu werden bzw. diese Aufgabe verstärkt wahrzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler können dabei auch einen Einblick in die gesellschaftliche Stellung von Künstlerinnen und Künstlern gewinnen.

Sowohl die Tätigkeit bildender Künstlerinnen und Künstler in der Schule als auch der Besuch im Atelier sind geeignet, künstlerische Techniken und Arbeitsabläufe anschaulich zu machen und die eigenständige Arbeit der Schülerinnen und Schüler anzuregen. Durch das Einbeziehen von Kunsthistoriker/innen, Architekt/innen, Designer/innen und Kunsthandwerker/innen können wichtige gestalterische Arbeitsfelder erlebbar gemacht werden.

Die Museen, aber auch Kunstvereine, Galerien und die Berufsverbände bieten Beratung und Hilfestellung bei der Vermittlung von Künstlern und Künstlerinnen.

Hinweise zur Durchführung/Antragstellung:

  1. Veranstaltungen im Sinne des Programms sind schulische Veranstaltungen und bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  2. Am Kunstschaffen beteiligte Personen und Kunsthandwerker/innen, die zu Veranstaltungen im Rahmen des Programms zur Förderung der musisch-kulturellen Bildung in der Schule zugezogen werden, erhalten auf Antrag Honorare. Die Höhe der Honorare richtet sich nach der Dauer der Mitwirkung, der Dauer und Schwierigkeit der Vorbereitung sowie der Qualifikation der Mitwirkenden.  Das Honorar darf bei mehreren Unterrichtseinheiten pro Tag den Betrag von 230 € täglich grundsätzlich nicht überschreiten.
  3. Die Notwendigkeit mehrtägiger Veranstaltungen ist bei der Antragstellung zu begründen. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten eine Reisekostenentschädigung in sinngemäßer Anwendung des Landesreisekostengesetzen (LRKG).
  4. Soweit für die außerschulischen Fachleute Honorar- und/oder Reisekosten anfallen, ist zuvor die Genehmigung des Regierungspräsidiums oder bei Maßnahmen nach Nr. II.4 des Bödecker-Kreises einzuholen (Antragstellung ist Pflicht!). Honorare und Reisekosten sind über die Regierungspräsidien bzw. den Bödecker-Kreis abzurechnen.
  5. Soweit sächliche Kosten anfallen, ist vor Beginn der Veranstaltung die Zusage des Schulträgers auf ihre Übernahme einzuholen. Der Schulträger ist jedoch nur verpflichtet, die Kosten der für die Veranstaltung benötigten Lern- und Lehrmittel zu übernehmen, nicht dagegen die sonstigen Kosten, z.B. Fahrkosten und Eintrittsgelder. Die Übernahme dieser Kosten durch den Schulträger ist nur auf freiwilliger Basis möglich.
  6. Es wird davon ausgegangen, dass die Künstlerinnen und Künstler eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Förderanträge inkl. einer ausführlichen Projektbeschreibung mit Orts- und Zeitangaben, Veranstaltern, Teilnehmerkreis und Finanzierungsplan sind an das für die Schule zuständige Regierungspräsidium (ggf. auf dem Dienstweg über die Untere Schulaufsichtbehörde) zu richten. Das Regierungspräsidium entscheidet über die Förderung und deren Höhe.

Adressen der Regierungspräsidien:

Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 7 - Schule und Bildung
Postfach
79095 Freiburg

Regierungspräsidium Karlsruhe
Abt. 7 - Schule und Bildung
Schlossplatz 1 - 3
76131 Karlsruhe

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 - Schule und Bildung
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart

Regierungspräsidium Tübingen
Abt. 7 - Schule und Bildung
Postfach 26 66
72016 Tübingen

 

Es wird freundlich gebeten, nach Projektabschluss dem Kultusministerium eine Projektdokumentation zukommen zu lassen an folgende Adresse:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 54
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart

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